Heute aus der Kategorie….
...wie Sie es besser nicht machen.
Immer wieder fallen uns bei Begehungen sicherheitstechnische Einrichtungen auf, die offensichtlich nicht so installiert, verlegt oder befestigt sind wie vorgeschrieben.
Soweit so üblich.
⚠️ Pikant ist jedoch: In den meisten Fällen sind die Fehler den Bauherren bzw. dem zuständigen Personal (eigene Mitarbeiter oder Dienstleister) offensichtlich durchaus bewusst.
So wird, wie auch in unserem heutigen Beispiel, die Stelle oder das System pflichtbewusst deutlich markiert.
Jede Manipulation sollte hier vermieden werden. In diesem Fall an einem Kabel der Brandmeldeanlage.
In öffentlich zugänglichen Bereichen, wie hier an der Decke (1, 80 m Höhe) einer Tiefgarage einer Versammlungsstätte, animieren solche Beschriftungen jedoch eher Betriebsfremde zu unerwünschten Aktionen.
💡 Das stellt ein erhebliches Sicherheits- und Kostenrisiko dar, beispielsweise im Falle eines so ausgelösten Brandalarms, der eine Räumung und einen Feuerwehreinsatz nach sich zieht.
Auch das Haftungsrisiko für den Betreiber / Mieter der Flächen für den Fall entstehender Schäden ist an dieser Stelle zu erwähnen.
➡️ Aus eigenem Interesse sollten:
-nur dafür vorgesehene sicherheitstechnische Einrichtungen frei zugänglich sein
-Sie regelmäßig Kontrollen durchführen um offensichtliche Schwachstellen schnell zu identifizieren, insbesondere nach Arbeiten die durch Dienstleister ausgeführt wurden
-Sie von potentiell animierenden Warnungen im öffentlichen Beriech absehen und stattdessen beispielsweise einen Warncode oder speziellen Aufkleber nutzen
✅ Machen Sie doch in den kommenden Tagen einen kurzen Rundgang durch Ihren Betrieb und halten Sie die Augen offen um etwaige Risiken zu identifizieren und zu schließen.
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