Wussten Sie das schon ?
Wenn nicht sind unsere zusammengefassten Whistleblower-Statistiken sicher für Sie so interessant wie für uns.
Je bekannter Ihre Meldestelle im Unternehmen und darüber hinaus ist umso höher sind die verhinderten finanziellen Schäden.
Bedenken Sie, neben der in- und externen Meldestelle gibt es noch eine Weitere: die Presse.
Zudem haben seit Start der externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz in knapp 10 Wochen 113 Hinweisgeber Meldungen eingereicht.
Die von externen Ermittlungen betroffenen Unternehmen haben die Chance versäumt die Ermittlungshoheit in der Organisation zu halten und müssen sich nun mit Behörden abstimmen.
Eine Meldestelle einzurichten oder von einem externen Dienstleister betreiben zu lassen erfüllt das Hinweisgeberschutzgesetz noch nicht.
Eingegangene Hinweise müssen von einer "fachkundigen Person" bewertet und bearbeitet werden.
Dafür sind im Regelfall interne Ermittlungen notwendig.
Alle Ermittlungen sollten professionell und nach einem festen Schema ablaufen.
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